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Das wertvollste Erbe ist … Klarheit

Karl Matthäus Schmidt
,
CEO und Gründer der Quirin Privatbank AG
5
Minuten

Haben Sie schon einmal von Döstädning gehört? Dieses Konzept begegnete mir zum ersten Mal beim Schreiben meines zweiten Buches, in dem es – kurz gesagt – um einen glücklichen Ruhestand geht. Und zu dem gehört meiner Meinung nach auch das aus Schweden stammende Döstädning. Die englische Übersetzung „Death Cleaning“ klingt zunächst nach dem Aussortieren von Büchern, Kleidung und Erinnerungsstücken. Doch dahinter steckt mehr, als Schränke auszuräumen und den eigenen Besitz rechtzeitig zu ordnen. Es geht auch darum, Dinge, mit denen wir etwas verbinden, schon zu Lebzeiten bewusst an Menschen weiterzugeben, die uns nahestehen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Thema Erben und Vererben wirft regelmäßig viele Fragen auf
  • Die meisten drehen sich um Erbfolge und Erbschaftssteuer
  • Testament und Freibeträge bei Erbschaftssteuer als Gestaltungselemente nutzen
  • Bewusste Weitergabe zu Lebzeiten nach den Grundsätzen des Döstädning
  • Wertvollstes Erbe ist Klarheit

Denn der Wert solcher Dinge lässt sich nicht allein in Euro ausdrücken. Oft sind es die Erinnerungen und Geschichten, die sie besonders machen. Wer sie schon zu Lebzeiten weitergibt, kann selbst erleben, was sie anderen bedeuten – und welche Freude sie bereiten. So wird aus dem Loslassen nicht nur ein Abschied, sondern auch ein wertvoller gemeinsamer Moment.

Dieser Gedanke lässt sich auch auf die Weitergabe des eigenen Vermögens übertragen. Natürlich sind ein persönliches Erinnerungsstück und ein Wertpapierdepot nicht dasselbe. Doch in beiden Fällen lohnt sich die Frage: Was möchte ich weitergeben, an wen – und warum?

Denn auch bei Geld, Wertpapieren oder Immobilien geht es nicht allein um materielle Werte. Es geht um Menschen, um Beziehungen und manchmal auch um Konflikte. Wer soll abgesichert sein? Was möchte ich schon heute ermöglichen? Und wie lässt sich vermeiden, dass die Familie nach einem Todesfall erst herausfinden muss, was eigentlich gewollt war – und darüber in Streit gerät?

Mit solchen Fragen beschäftigen sich auch viele unserer Kundinnen und Kunden. Die meisten Fragen, die uns in diesem Zusammenhang immer wieder gestellt werden, drehen sich einerseits um die Erbfolge und andererseits um steuerliche Aspekte – deshalb möchte ich in diesem Tagebuch vor allem auf diese beiden Schwerpunkte eingehen.

Wer soll mein Vermögen bekommen?

Diese Frage, die wir uns früher oder später alle stellen müssen, klingt zunächst einfach. Die Antwort ist es nicht immer. Wer kein Testament und keinen Erbvertrag hinterlässt, für den gilt die gesetzliche Erbfolge. Ich habe sie Ihnen nachfolgend skizziert, wohlwissend, dass sie nicht automatisch zu allen persönlichen Wünschen passt, gerade dann nicht, wenn die Familie komplexer ist als das klassische Bild von Ehepaar und gemeinsamen Kindern.

Komplexer ist die Situation bei zweiten Ehen und Patchworkfamilien. Was passiert, wenn Kinder aus einer ersten Ehe da sind und der überlebende Partner ebenfalls abgesichert werden soll? Wie lässt sich verhindern, dass Vermögen am Ende bei Menschen landet, die man selbst gar nicht als Erben vorgesehen hatte? Und was ist, wenn das Vermögen später auch den Ehepartnern der eigenen Kinder zugutekommen könnte?

Hier gibt es nicht die eine Musterlösung, die für alle Familien passt. Entscheidend ist zunächst, die eigenen Wünsche auszusprechen und anschließend rechtlich sauber umzusetzen. Ein Testament kann die gesetzliche Erbfolge verändern, es gibt Spielraum für individuelle Wünsche, Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger müssen dabei aber berücksichtigt werden.

Mein Rat: Nicht nur darüber nachdenken, wer unmittelbar erben soll, sondern auch darüber, was danach passieren soll. Wer soll zunächst abgesichert sein? Wer soll das Vermögen später erhalten? Und welche Entscheidungen möchte ich selbst treffen, statt sie meiner Familie zu überlassen?

Was kostet das Erben – und wann wird eine Schenkung sinnvoll?

Eine weitere Frage beschäftigt viele Menschen besonders, das erleben wir in Kundengesprächen und bei unseren Erbschaftsveranstaltungen immer wieder: die Steuer. Wie hoch ist die Erbschaftsteuer? Welche Freibeträge gelten? Und ist es besser, Vermögen schon zu Lebzeiten zu übertragen?

Sowohl bei Erbschaften als auch bei Schenkungen werden Steuern fällig, allerdings gibt es in beiden Fällen Freibeträge. Diese richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis und der entsprechenden Steuerklasse. Für Ehepartner liegt der Freibetrag beispielsweise bei 500.000 Euro, für Kinder bei 400.000 Euro. Bei Schenkungen und Erbschaften gelten grundsätzlich dieselben persönlichen Freibeträge. Hier eine Übersicht:

Das eröffnet Gestaltungsmöglichkeiten. Wer Vermögen schon zu Lebzeiten überträgt – wie beim Döstädning verbunden mit Erinnerungen, Geschichten und Emotionen – kann nicht nur Freibeträge mehrfach nutzen, sondern auch wertvolle gemeinsame Momente schaffen. Klar sollte aber auch sein: Wer Vermögen verschenkt, gibt Eigentum aus der Hand. Das sollte nur in Frage kommen, wenn die eigene finanzielle Sicherheit auch danach noch gewährleistet ist und die Folgen der Übertragung verstanden sind.

Gerade bei größeren Vermögen lohnt es sich deshalb, verschiedene Wege miteinander zu vergleichen – auch aus dem Blickwinkel des Döstädning: eine spätere Vererbung, eine Schenkung zu Lebzeiten oder eine schrittweise Übertragung. Welche Variante sinnvoll ist, hängt unter anderem vom Vermögen, der Familienkonstellation und den eigenen Bedürfnissen ab. Steuerliche Vorteile allein sollten nicht den Ausschlag geben.

Das Erben und Vererben ist ein komplexes und umfassendes Themengebiet, wichtig ist (wie bei vielen finanziellen Themen), den ersten Schritt zu machen und loszulegen, sich zu kümmern. Dafür kann vielleicht die folgende Checkliste hilfreich sein:

Der Erbschafts-Check: Was Sie heute schon regeln können

[1] Vermögen vollständig erfassen

Konten, Depots, Immobilien, Unternehmensanteile, Versicherungen, Kredite und sonstige Verpflichtungen zusammentragen.

[2] Unterlagen auffindbar machen

Eine aktuelle Übersicht erstellen und festlegen, wo wichtige Dokumente sicher hinterlegt sind. Keine Passwörter offen in eine Liste schreiben.

[3] Wünsche klären

Überlegen, wer was bekommen soll und was das Vermögen ermöglichen soll – finanzielle Sicherheit, Unterstützung der Kinder oder gemeinnütziges Engagement.

[4] Testament und Vollmachten prüfen

Kontrollieren, ob Testament, Vorsorgevollmacht und gegebenenfalls Ehevertrag noch zur heutigen Lebenssituation passen.

[5] Schenken oder vererben abwägen

Prüfen, ob eine Übertragung zu Lebzeiten sinnvoll ist. Dabei Steuern, Pflichtteilsrechte, eigene finanzielle Sicherheit und mögliche Rückforderungsrechte berücksichtigen.

[6] Mit der Familie sprechen

Nicht zwingend jede Summe offenlegen, aber Erwartungen, Wünsche und die Existenz wichtiger Unterlagen besprechen.

[7] Geldanlage für den Übergang vorbereiten

Klären, wie Depots, Immobilien und Beteiligungen im Erbfall behandelt werden sollen und ob die Erben später handlungsfähig sind.

Mit diesen ersten Schritten ist bereits ein wichtiger Teil geschafft. Für Details und Fragen zu Ihrer Geldanlage stehen wir Ihnen gern als unabhängig beratende Bank zur Verfügung – an 15 Standorten bundesweit.

Mein Fazit: Schaffen und vererben Sie Klarheit

Ich möchte Sie heute einladen, das Thema Erben und Vererben nicht aufzuschieben. Sie müssen nicht alles auf einmal erledigen. Fangen Sie einfach an – ein Schritt nach dem anderen.

Ähnlich wie beim Döstädning: Vielleicht gibt es etwas, das Sie schon heute einem lieben Menschen überlassen möchten. Nicht, weil Sie es loswerden wollen, sondern weil es Ihnen etwas bedeutet. Und weil Sie die Freude darüber noch miteinander teilen können.

Beim Vermögen kommen weitere Fragen hinzu: Was brauche ich selbst? Wen möchte ich absichern? Was möchte ich heute ermöglichen, was später weitergeben?

Das wertvollste Erbe besteht meines Erachtens deshalb nicht allein darin, möglichst viel zu hinterlassen. Sondern darin, bewusst zu entscheiden, was bleiben soll, an wen es gehen soll und warum – und den Menschen, die uns wichtig sind, nicht unnötig viele offene Fragen zu hinterlassen, sondern möglichst viel Klarheit und schöne Erinnerungen.

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Weitere Informationen und eine Checkliste für Erblassende finden Sie hier: Nachlass richtig regeln – Ihr Vermögen sicher vererben | Quirin Privatbank

Disclaimer/rechtliche Hinweise:

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Über den Autor
Karl Matthäus Schmidt

Karl Matthäus Schmidt ist Gründer und CEO der Quirin Privatbank. Er ist Banker in sechster Generation und revolutionierte bislang dreimal den deutschen Bankenmarkt. Mit 25 Jahren gründete er den ersten Onlinebroker Deutschlands, Cortal Consors, den er nach dem Börsengang an eine französische Großbank verkaufte. 2006 brachte er Deutschlands erste unabhängig beratende Bank, die heutige Quirin Privatbank, auf den Markt. Sie verzichtet auf die Annahme von Provisionen und kann Anlegerinnen und Anleger deshalb unabhängig beraten. 2013 gründete Schmidt den ersten Robo-Advisor Deutschlands, quirion, um allen Menschen einen Zugang zu einer guten und günstigen Geldanlage zu ermöglichen. Seine Vision ist es, mehr Menschen in Deutschland zu besseren Anlegern zu machen. Als Vorstand verantwortet er unter anderem die Bereiche Privatkundengeschäft und Anlagemanagement, außerdem ist er Aufsichtsratsvorsitzender der quirion AG. Der gebürtige Franke ist verheiratet, Vater von fünf Kindern und lebt in seiner Wahlheimat Berlin und Brandenburg.

Hören Sie passend zum Thema unseren Podcast „klug anlegen“

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