Das neue Altersvorsorgedepot:

lukrative Zulagen, steuerliche Vorteile und endlich die vollen Chancen des Kapitalmarkts

Eine Kombination, die es bei der geförderten Altersvorsorge bisher sehr selten gab – und sie lohnt sich nicht nur für Jüngere. Eröffnen können Sie ein Depot ab dem 1. Januar 2027. Die Zeit davor nutzen wir, um Sie über Funktionsweise, Förderbedingungen und Anlagemöglichkeiten des Altersvorsorgedepots zu informieren.

Was das Altersvorsorgedepot so besonders macht

Staatliche Zulagen, die sich wirklich lohnen

Bis zu 540 Euro Grundzulage, dazu bis zu 300 Euro je Kind –  und das jedes Jahr! Wir finden: ein echter Zuschuss zu Ihrer Altersvorsorge.

Doppelter Steuervorteil möglich

Für alle gilt: In der Ansparphase fällt keine Kapitalertragsteuer an. Im Depot verbleibt so mehr Geld, um Rendite zu erwirtschaften. Versteuert wird später in der Auszahlungsphase, zu einem dann meist niedrigeren persönlichen Steuersatz als heute. Zudem gelten Eigenbeiträge bis 1.800 Euro jährlich und die hierfür zustehenden Zulagen als Sonderausgaben. So können – neben den Zulagen – noch Steuererstattungen fließen. Ein weiterer Vorteil, speziell für Gutverdienende.

Wirklich breite und kostengünstige Investition

Keine Garantiepflicht, die Renditechancen deckelt – dafür günstige ETFs. So ergibt staatlich geförderte Altersvorsorge endlich Sinn.

Gut zu wissen

Die Förderung ist nicht nur für junge Sparer wertvoll. Sie kann z. B. auch noch bei 55-Jährigen starke Wirkung entfalten. Und sie ist auch insbesondere für Gutverdienende interessant.

Von Anfang an dabei – in zwei Minuten vorgemerkt

Eröffnen können Sie das Altersvorsorgedepot erst ab dem 1. Januar 2027. Melden Sie jetzt Ihr Interesse an, dann informieren wir Sie, sobald es losgeht – und beantworten vorab Ihre Fragen.

Diese Angaben genügen: Name, E-Mail, Postleitzahl. Ein Bemerkungsfeld für Ihre Fragen ist dabei.

Deutlich mehr Begünstigte

Selbstständige und
Freiberufliche

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Die geförderte private Altersvorsorge war bislang praktisch Angestellten vorbehalten. Ab 2027 ändert sich das.

Gutverdiener und Spätstarter

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Sie verdienen gut und zahlen hohe Steuern? Und das Rentenalter ist gar nicht mehr so fern? Auch dann kann das Altersvorsorgedepot noch viel für Sie tun.

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Lange Zeit außen vor, ab 2027 mittendrin

Die Riester-Förderung setzte in der Regel eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rente voraus. Wer z. B. selbstständig oder freiberuflich arbeitete, blieb meist außen vor und musste auf die eingeschränkt geförderte Basisrente (Rürup) oder eigene private Vorsorge ausweichen.

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz ändert sich das. Förderberechtigt sind künftig auch Erwerbstätige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit, die eine Steuererklärung abgeben. Ebenso sind Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, etwa Ärzte, Anwälte, Architekten und Steuerberater,¹ künftig grundsätzlich förderberechtigt.

Förderbedingungen verständlich erklärt

Welche Voraussetzungen für die Förderung gelten, erläutern wir Ihnen im Gespräch.

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Förderung in Zahlen

Eigene Einzahlungen Förderung je eingezahlten € Maximale Förderung
bis 360 € 50 Ct. 180 €
361 bis 1.800 € 25 Ct. 360 €
bis 1.800 € Grundzulage 540 €
bis 300 € 1 €je Kind bis zu 300 €je Kind
unter 25 Jahren Einmalbonus 200 €einmalig

Für die Zulage genügt ein Eigenbeitrag von 120 Euro im Jahr. Einzahlen können Sie deutlich mehr: Gefördert werden Eigenbeiträge bis 1.800 Euro jährlich.

Spitzensteuersatz als Hebel bei Gutverdienenden

Zwei Förderwege greifen zusammen. Sie zahlen 1.800 Euro im Jahr ein und erhalten 540 Euro Grundzulage. Beides zusammen – 2.340 Euro – machen Sie als Sonderausgaben geltend. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent ergibt das beispielsweise eine Steuerminderung von rund 983 Euro. Die Steuererstattung wird dann um die bereits erhaltene Zulage gemindert. Sie beträgt in diesem Fall 443 Euro.

Rund 983 Euro Förderung bei 1.800 Euro Eigenbeitrag. Das ergibt eine Förderquote bezogen auf den Eigenbeitrag von über 50 %. Je höher Ihr zu versteuerndes Einkommen, desto stärker die Wirkung; Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer verstärken den Effekt zusätzlich.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Kinderzulage:

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Eigenbeitrag 1.800 €+Grundzulage 540 €
2.340 € Sonderausgaben
2
2.340 €×Grenzsteuersatz 42 %
rund 983 € Steuerminderung
3
983 €−bereits erhaltene Zulage 540 €
rund 443 € Erstattung vom Finanzamt

Beispielrechnung, vereinfacht, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

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Dazu der stille Treiber: Während der Ansparphase fällt keine Kapitalertragsteuer an, auch nicht bei Umschichtungen. Was heute nicht ans Finanzamt fließt, bleibt im Depot und wirtschaftet weiter.

Wissenswert

Späteinstieg? Gerade dann lohnt sich ein genauer Blick

Viele denken beim Altersvorsorgedepot zuerst an Berufseinsteiger. Zulagen und Steuervorteile hängen allerdings vom Eigenbeitrag (und der Kinderanzahl) ab, nicht vom Alter: Sie wirken in einer späteren Lebensphase genauso unmittelbar wie in jungen Jahren.

Was bei einer kürzeren Ansparphase kleiner ausfällt, ist der Zinseszinseffekt. Die Zeitspanne, in der erwirtschaftete Gewinne selbst wieder Gewinne erzeugen können, ist letztlich beschränkter. Aber: In der Auszahlungsphase, die in der Regel zwischen 65 und 70 beginnt, bleibt das Kapital in den allermeisten Fällen investiert und kann auch dann noch weiter Renditen erwirtschaften.

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Anlagemöglichkeiten verstehen

Welche Anlagemöglichkeiten bestehen, erläutern wir Ihnen gern im Gespräch.

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Die Strategie ab 1.800 Euro jährlichem Anlagevolumen

Pro Person werden insgesamt Eigenbeiträge bis 1.800 Euro im Jahr gefördert. Einzahlen können Sie bis zu 6.840 Euro je Vertrag. Für den Teil oberhalb der Förderung gibt es keine Zulage – wohl aber die Vorzüge der Steuerstundung während der Ansparphase. Schon über wenige Jahre kann sich dieser Effekt spürbar auszahlen, weil mehr Geld im Depot verbleibt, das am Kapitalmarkt für Sie arbeitet.

Jeder Sparer kann zwei Altersvorsorgedepots führen. Die maximale Ansparsumme verdoppelt sich damit auf 13.680 Euro, der Stundungseffekt auch. Die Zulage fließt dabei nur einmal.

Unterschiede zum klassischen Depot

Die Unterschiede zwischen einem Altersvorsorgedepot und einem klassischen Wertpapierdepot erläutern wir Ihnen gern im persönlichen Gespräch.

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Bestehende Riester-Verträge: was ab 2027 möglich ist

Viele Riester-Verträge leiden unter hohen Effektivkosten und starren Garantieauflagen, die die Rendite schmälern. Mit dem Start des Altersvorsorgedepots stehen Ihnen im Wesentlichen drei Wege offen:

Übertragen
Soweit vertraglich möglich, kann das angesparte Kapital förderunschädlich in das neue, in vielen Fällen renditestärkere Depot übertragen werden. Dabei sind mögliche Kosten und der Verlust bestehender Garantien zu berücksichtigen.
Stilllegen
Das bisherige Kapital bleibt im Altvertrag stehen. Neue Beiträge fließen ab 2027 ins Altersvorsorgedepot.
Kündigen
In der Regel die schlechteste Option, weil erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen wären.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Übertragung Ihres Riester-Vertrages, damit auch Ihr bisher angespartes Guthaben von den neuen Möglichkeiten profitiert. Welcher der drei Wege für Ihren Vertrag der richtige ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab – sehen wir uns das gemeinsam an.

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Warum wir auch beim Altersvorsorgedepot Ihr Partner sind

Die Quirin Privatbank steht für echte Unabhängigkeit und Fairness in der Geldanlage. Unser seit vielen Jahren erfolgreiches ETF-basiertes Anlagekonzept ist wissenschaftlich fundiert, transparent und wurde mehrfach ausgezeichnet.  

Unser Altersvorsorgedepot basiert genau auf diesem Konzept und wird bei unserer Digital-Tochter quirion umgesetzt: einfach – schnell – unkompliziert.

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Ab Januar 2027 beginnt die neue Vorsorgewelt – seien Sie von Anfang an dabei

Die Depots können ab Jahresbeginn eröffnet werden. Wer seine Strategie im Vorfeld abstimmt und bestehende Altverträge rechtzeitig prüft, ist von Tag eins an aufgestellt. Jetzt Termin mit Ihrem Berater vereinbaren:

Disclaimer:

Diese Informationen sind keine individuelle Anlage- oder Steuerberatung. Verluste sind möglich; Kapital und Rendite sind nicht garantiert. Das Geld ist grundsätzlich für die Altersvorsorge gebunden. Bei vorzeitiger Auszahlung können Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen sein. Förderung und Besteuerung hängen von Ihren persönlichen Verhältnissen und der Gesetzeslage ab.

Noch Fragen

Alle FAQs


¹ Einkünfte nach § 15 oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG. Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke benötigen eine Einwilligung, damit das Versorgungswerk die Berechtigung jährlich gegenüber der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen bestätigt.