arrow left
Alle News

Wie fair ist die Reform der privaten Altersvorsorge?

Karl Matthäus Schmidt
,
CEO und Gründer der Quirin Privatbank AG
5
Minuten

„Das Ende der teuersten Lebenslüge Deutschlands“: So titelte die „Welt“ Ende März, als der Bundestag die neuen Regeln für die Förderung der privaten Altersvorsorge beschloss. Der Seufzer der Erleichterung über das nahende Ende des gescheiterten Riester-Modells war bei vielen vernehmbar. Auch ich freue mich sehr darüber. Zumal die Regierung an einigen Stellen noch mal nachgebessert hat. Dadurch wird die Förderung insgesamt fairer. Nur ein neuer Vorstoß stört dieses Gesamtbild. Doch dazu später mehr.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die neue Förderung privater Altersvorsorge werden auch Selbstständige nutzen können.
  • Für Familien gibt es die maximale Kinderzulage schon bei monatlichen Sparraten von 25 Euro im Monat.
  • Der Kostendeckel für Standarddepots soll bei 1,0 Prozent liegen statt bei 1,5 Prozent.
  • Riester-Sparer können in die neue Förderung wechseln.
  • Der Staat will ein eigenes Standarddepot auf den Markt bringen.

Fairer für Selbstständige

Das Wichtigste ist erst mal, dass sich die Förderung nicht länger auf überteuerte Versicherungsprodukte mit hohen Kosten und niedrigen Renditen fokussiert. Das ist im Sinne aller Vorsorgenden. Und fairer für den Wettbewerb um die besten Anlagelösungen für die Altersvorsorge. Die Einführung der neuen Altersvorsorgedepots ist tatsächlich eine Zeitenwende.

Sehr fair finde ich, dass auf den letzten Metern Selbstständige in den Kreis der unmittelbar Förderberechtigten aufgenommen wurden. Ich weiß, dass sich viele Selbstständige Sorgen um ihre finanzielle Absicherung im Alter machen. Mit der Reform haben auch sie mehr Möglichkeiten, für den Ruhestand vorzusorgen.

Fairer für Familien

Zwar hätte ich mir gewünscht, dass die Fördergrenze für eigene Einzahlungen von 1.800 Euro auf 3.000 Euro pro Jahr steigt. Aber selbst wenn es nun bei den 1.800 Euro jährlich bleibt, die bei der Grundzulage maximal berücksichtigt werden: Ich finde es fair, wenn es die maximale Kinderzulage von 300 Euro pro Kind und Jahr nun schon ab einer Sparrate von 25 Euro im Monat geben soll statt erst ab 100 Euro im Monat. Erfreulich ist zudem, dass im angepassten Modell die Sparerinnen und Sparer noch etwas besser gefördert werden, die keine hohen Summen einzahlen können.

Nach der neuen Regelung können pro Jahr maximal 6.840 Euro in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden. Also können Vorsorgende über die Fördergrenzen deutlich hinausgehen. Die Idee dahinter: In der Ansparphase fällt keine Abgeltungssteuer an. Die Auszahlungen werden zwar später im Rentenalter besteuert. Doch bis es an die Auszahlung geht, kann sich der Zinseszins umso mehr entfalten, je stärker man die Anstrengungen zur privaten Altersvorsorge bündelt.

Erlauben Sie mir an dieser Stelle, den Gedanken mit der Bündelung noch etwas weiterzuführen: Wäre es nicht sinnvoll, wenn man die neuen Altersvorsorgedepots auch für die betriebliche Altersvorsorge nutzen könnte? Auch wenn das in den aktuellen Reformplänen bislang leider kein Thema ist: Ich finde, die neuen Altersvorsorgedepots könnten als Instrument durchaus noch gestärkt werden.

Fairer beim Kostendeckel

Dass der Kostendeckel für sogenannte Standarddepots auf maximal 1,0 Prozent statt auf 1,5 Prozent begrenzt wird, ist eine deutliche Verbesserung. Ich hätte mir zwar eine noch stärkere Beschränkung vorstellen können. Aber zumindest hat die Regierung diejenigen überhört, die laut nach einer Streichung des Kostendeckels gerufen haben.

Ohnehin gilt der viel diskutierte Kostendeckel ja nur für Standarddepots. Das sollen besonders einfach zu handhabende Altersvorsorgedepots sein, bei denen in der Ansparphase keine weiteren Anlageentscheidungen erforderlich sind. Anbietern steht frei, darüber hinaus andere Produkte zu verkaufen.

Ich will ja nichts verschreien. Aber es ist nicht viel Fantasie nötig, um sich vorzustellen, dass in den „Beratungsgesprächen“ der provisionsorientierten Anbieter die günstigste Lösung nicht unbedingt im Vordergrund stehen wird. Vorsorgende werden also weiterhin sehr genau darauf achten müssen, nicht in die Kostenfalle zu tappen.

Was aus einem Sparplan mit Einzahlungen von monatlich 150 Euro werden kann, wenn man laufende Kosten von nur 0,5 Prozent unterstellt, zeigt ein Beispiel. Und es demonstriert auch, wie stark die Förderung durch den Zinseszinseffekt beim Vermögensaufbau hilft.

Fair für Riester-Sparer

Für diejenigen, die bislang nach dem alten Riester-Modell vorsorgen, ist meines Erachtens ebenfalls eine faire Lösung gefunden worden. Sie lässt jedenfalls viel Spielraum. Der alte Vertrag kann zu den bisherigen Konditionen weiter bespart werden – in den meisten Fällen ist das vermutlich aber keine gute Option. Alternativ kann man durch Erklärung gegenüber dem Anbieter mit bestehendem Riester-Vertrag in die neue steuerliche Förderung wechseln. Oder auch in einen Neuvertrag, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen.

Dann muss man sich entscheiden, welche der neuen Varianten es sein soll. Zwar wird es weiterhin zwei Fördervarianten mit Garantien geben: Produkte, bei denen 100 Prozent der eingezahlten Beträge zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehen müssen, und Produkte mit einer Kapitalgarantie von 80 Prozent. Aber dass ich kein Fan dieser Lösungen bin, ist sicher schon klar geworden. Altersvorsorge ist ein Anlageziel und kein Versicherungsfall. Garantien kosten viel Geld, das in der entscheidenden Ansparphase für den Vermögensaufbau fehlt. Sie verhindern, dass die Renditechancen der Aktienmärkte effizient genutzt werden und dass sich die Kraft des Zinseszinses voll entfaltet.

Unfairer Vorstoß des Staates?

Nach so viel Lob für die Pläne sei mir eine kritische Anmerkung erlaubt. Denn eine Neuerung hat mich doch sehr überrascht. Es geht um diesen Satz: „Die Bundesregierung wird ermächtigt, ohne Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung zur Umsetzung eines durch einen öffentlichen Träger angebotenen Standarddepot-Vertrags zu erlassen.“

Der Staat will also mit einem eigenen Angebot in den Wettbewerb einsteigen. Wer der öffentliche Träger sein soll und was der konkret anbieten wird, steht zwar noch nicht fest. Aber ein Akteur, der die Rahmenbedingungen festlegt und gleichzeitig als Wettbewerber im Markt auftritt: Das erscheint mir ordnungspolitisch doch zumindest fragwürdig.

Der Fairness halber möchte ich zunächst einmal mehr über die Details erfahren, bevor ich den Vorstoß in Bausch und Bogen verdamme. Meine Sorge ist allerdings, dass das staatliche Angebot auf irgendeine Weise „quersubventioniert“ werden könnte. Wenn zum Beispiel nicht alle tatsächlich anfallenden Verwaltungskosten ordentlich zugeschlüsselt werden und in die Produktkosten einfließen, wäre das für den Wettbewerb sehr unfair.

Was ein faires Angebot ausmacht

Die Kosten sind wichtig. Aber sie sind nicht das Einzige, was für Vorsorgende bei den zu erwartenden neuen Angeboten relevant werden wird. Egal von wem diese kommen: Die Regeln für eine zielführende Anlagestrategie sind eigentlich für alle gleich. Dafür gibt es nach jahrzehntelanger Kapitalmarktforschung belastbare Qualitätskriterien. Zu denen gehört insbesondere eine möglichst optimale Diversifikation. Und die kommt bislang sehr oft zu kurz. Es reicht nicht, „irgendwie“ in Aktien zu investieren. Falsch strukturierte Depots führen nicht zum gewünschten Anlageziel. Von dem muss sich alles andere ableiten.

Bevor es mit der Förderung Anfang kommenden Jahres losgeht, muss das Gesetzespaket erst noch durch den Bundesrat. Unabhängig davon, wie alle Details dann am Ende aussehen: Sie können sich sicher sein, dass wir Ihnen eine Lösung bieten werden, die das Anlageziel Altersvorsorge und Ihre persönliche Situation allem anderen voranstellt. Darauf können Sie sich verlassen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Die Einführung der neuen Altersvorsorgedepots ist tatsächlich eine Zeitenwende, lesen Sie in diesem Artikel mehr zu diesem Thema.

Disclaimer/rechtliche Hinweise:

Der Beitrag ist mit größter Sorgfalt bearbeitet worden. Er enthält jedoch lediglich unverbindliche Analysen und Erläuterungen. Die Angaben beruhen auf Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wir aber keine Gewähr übernehmen können. Die Informationen wurden einzig zu Informations- und Marketingzwecken zur Verwendung durch den Empfänger erstellt und können keine individuelle anlage- und anlegergerechte Beratung ersetzen. Die Informationen stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung, keine Anlageempfehlung und keine Aufforderung zum Erwerb oder zur Veräußerung dar. Die Vervielfältigung und Weiterverbreitung ist nicht erlaubt. Kein Teil darf (auch nicht auszugsweise) ohne unsere ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung nachgedruckt oder in ein Informationssystem übertragen oder auf irgendeine Weise gespeichert werden, und zwar weder elektronisch, mechanisch, per Fotokopie noch auf andere Weise.

Über den Autor
Karl Matthäus Schmidt

Karl Matthäus Schmidt ist Gründer und CEO der Quirin Privatbank. Er ist Banker in sechster Generation und revolutionierte bislang dreimal den deutschen Bankenmarkt. Mit 25 Jahren gründete er den ersten Onlinebroker Deutschlands, Cortal Consors, den er nach dem Börsengang an eine französische Großbank verkaufte. 2006 brachte er Deutschlands erste unabhängig beratende Bank, die heutige Quirin Privatbank, auf den Markt. Sie verzichtet auf die Annahme von Provisionen und kann Anlegerinnen und Anleger deshalb unabhängig beraten. 2013 gründete Schmidt den ersten Robo-Advisor Deutschlands, quirion, um allen Menschen einen Zugang zu einer guten und günstigen Geldanlage zu ermöglichen. Seine Vision ist es, mehr Menschen in Deutschland zu besseren Anlegern zu machen. Als Vorstand verantwortet er unter anderem die Bereiche Privatkundengeschäft und Anlagemanagement, außerdem ist er Aufsichtsratsvorsitzender der quirion AG. Der gebürtige Franke ist verheiratet, Vater von fünf Kindern und lebt in seiner Wahlheimat Berlin und Brandenburg.

Hören Sie passend zum Thema unseren Podcast „klug anlegen“

Das könnte Sie auch interessieren

Diversifizierung erster und zweiter Ordnung
April 3, 2026
Inside Quirion
Finanzwissen

Diversifizierung erster und zweiter Ordnung

Diese Fähigkeit verleiht dem Vermögen Flügel
March 27, 2026
Inside Quirion
Finanzwissen

Diese Fähigkeit verleiht dem Vermögen Flügel

Die Jagd nach den Renditetreibern am Aktienmarkt
March 20, 2026
Inside Quirion
Finanzwissen

Die Jagd nach den Renditetreibern am Aktienmarkt

Jetzt anlegen und Vermögen aufbauen.